Rufnummern für Auskünfte zum Fahrbetrieb

  • Vereinshandy: 0163 / 23 47 411
  • Bus-Handy:     0151 / 55 25 22 53   

 

Allgemeines zum Fahrplan

  • Wir fahren montags bis freitags, ausgenommen an Feiertagen. Der Fahrplan endet um 14:00 Uhr nach der Fahrt nach Helberhausen.

  • Morgens beginnt der Fahrbetrieb um 8:00 Uhr, die zweite Runde beginnt um 10:30 Uhr.
    Die dritte Runde beginnt um 13:00 Uhr, und endet  um 14:03 am Gerberpark.

  • Der Friedhof in Hilchenbach wird nur bei Bedarf angefahren. Dafür allerdings auch zusätzlich vor der Fahrt in die Siedlung, so dass Sie mit uns auch vom Friedhof in die Siedlung fahren können.

  • Der Friedhof Dahlbruch wird ebenfalls nur bei Bedarf bedient. Die Normalstrecke führt nun über die Hochstr. zum Kampen.

  • Die Jakobstr. in Müsen wird regelmäßig bedient.

 

Folgende Bedarfsfahrten werden angeboten:

  • Friedhof Hilchenbach vor und nach der Fahrt in die Siedlung

  • Breitenbachtalsperre jeweils vor und nach der Fahrt durch Müsen

  • Krankenhaus Kredenbach jeweils vor und nach der Fahrt durch Müsen

Rufbusfahrten

Neben den Bedarfsfahrten werden auch sog. Rufbusfahrten angeboten:

  • Oberndorfer Höhe jeweils nach Abschluss des Normalfahrplans

  • Zollposten jeweils nach Abschluss des Normalfahrplans

Die Rufbusfahrten sind für Wandergruppen gedacht, die zu den gegebenen Zeiten gebracht oder abgeholt werden wollen.

Die Anmeldung von Rufbusfahrten muss spätestens einen Werktag vor der gewünschten Fahrt erfolgen.

Wenn Sie eine Bedarfs- oder Rufbusfahrt anmelden wollen, wenden Sie sich bitte direkt an den Busfahrer, oder rufen Sie ihn an über das

Bus-Handy: 0151 / 55 25 22 53

Theaterfahrten

In den Monaten, in denen in Dahlbruch im Kino die Reihe "Ohne Altersbeschränkung" läuft, bietet der BürgerBus die Möglichkeit der Hin- und Rückfahrt.

Anmeldungen dazubitte über die Senioren-Service-Stelle der Stadt Hilchenbach (02733-288-229).

 

Halten auf Zuruf

Halten auf Zuruf ist möglich. Auf dem normalen Linienweg kann in Tempo-30-Zonen auch am Fahrbahnrand ausgestiegen werden, wenn der Fahrgast den Haltewunsch spätestens an der letzten regulären Haltestelle vor dem gewünschten außerplanmäßigen Halt dem Fahrpersonal bekannt gibt. Ein Anspruch des Fahrgastes auf einen außerplanmäßigen Halt besteht nicht.