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Der Gesamtvorstand besteht aus:
1. dem/der Vorsitzenden und
2. einer/m Stellvertreter/in. Sie bilden den Vorstand nach §26 BGB und sind jeder allein vertretungsberechtigt
3. dem/der Schatzmeister/in
4. dem/der stellv. Schatzmeister/in
5. dem/der Schriftführer/in,
6. dem/der stellv. Schriftführer/in,
7. bis zu vier Beisitzern/Beisitzerinnen.

Derzeit ist der Vorstand wie folgt besetzt:

Org 202212 j1